Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Extreme Wetterverhältnisse können zur Folge haben, dass Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht an einem oder mehreren Tagen ausfallen muss, trifft der Landkreis im Benehmen mit der Landesschulbehörde. Die Entscheidung wird so früh wie möglich über den Rundfunk bekannt gegeben.

An den Tagen, an denen durch extreme Wetterverhältnisse der Unterricht ausfällt, ist eine "Not-Betreuung" eingerichtet. Sie ist gedacht  für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen, die ihre Kinder nicht selbst zu Hause betreuen können und auch keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Wenn die Kinder in der offenen Ganztagsschule angemeldet sind, werden sie auch bis 15.30 Uhr betreut.

 

Sorgeberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Wetterverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Bitte informieren Sie die Schule in diesem Fall bis 7.50 Uhr telefonisch darüber und geben Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für den Klassenlehrer am nächsten Schulbesuchstag mit.

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