Ansteckende Krankheiten

Schüler/innen, die an einer ansteckenden Krankheit wie z.B.

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Röteln
  • Windpocken

leiden, dürfen die Schule nicht betreten und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes Hildesheim eine Weiterverbreitung der Krankheit ausgeschlossen ist.

Bei allen ansteckenden Krankheiten ist die Schulleitung zu benachrichtigen.

Besondere Sorgfalt ist bei Rötelerkrankungen geboten.

Bei Aufnahme des Schulbesuchs ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Bei Auftreten von Kopfläusen muss ebenfalls die Schulleitung informiert werden. Sie und die Klasse / der Jahrgang Ihres Kindes erhalten Informationsblätter mit Rückmeldestreifen. Ihr Kind darf die Schule erst nach erfolgter und erfolgreicher Behandlung besuchen.

 

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