Die Sorgeberechtigten wirken in der Schule mit durch:
Klassenelternschaften, den Schulelternrat und als Vertreter in Konferenzen und Ausschüssen. Die Sorgeberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für jeden Schüler nur eine Stimme.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Auch die Stellvertreter/innen sind Mitglieder des Schulelternrates.