Unterrichtsbefreiung aus Anlass kirchlicher Feiertage

Nach §11 in Verbindung mit §7 des Nieders. Gesetzes über die Feiertage kann evangelischen Schülern am

  • Epiphaniastag
  • Reformationstag
  • Buß- und Bettag
  • Gründonnerstag

katholischen Schülern am

  • Heiligendreikönigstag
  • Fronleichnam
  • Allerheiligen
  • Gründonnerstag

Gelegenheit zu einem Gottesdienstbesuch gegeben werden oder zur Teilnahme an einer vergleichbaren Veranstaltung.

Für evangelische und katholische Lehrkräfte gilt das Entsprechende.

Dieser Erlass sieht vor, dass an oben genannten Feiertagen für alle Schüler/Schülerinnen Unterricht stattfindet.

Auf Antrag sind Schüler/Schülerinnen am Tag nach der Erstkommunion vom Unterricht zu befreien.

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