Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere während des Unterrichts, der Pause und sonstigen Schulveranstaltungen.

Die Wege zwischen Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet, sind ebenfalls unfallversichert. Dabei ist es für den Versicherungsschutz ohne Bedeutung, ob der Schüler zu Fuß unterwegs ist oder ein Verkehrsmittel benutzt, weiterhin, ob er den Unfall selbst verschuldet oder mitverschuldet hat.

Bei einem Unfall ist dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus mitzuteiilen, dass ein Schulunfall/Schulwegunfall vorliegt. Außerdem muss umgehend die Schule zur Aufnahme einer Unfallanzeige benachrichtigt werden. Die Schule muss den Unfall zeitnah dem Gemeindeunfallverband (GUV) melden.

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