Befreiung vom Unterricht

Über die Befreiung eines Schülers/einer Schülerin bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung nach den bestehenden Grundsätzen.

Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung für den Schüler/die Schülerin eine persönliche Härte bedeuten würde. Sie wird max. einmal pro Grundschulzeit durch die Schulleitung gewährt.

Für einen Tag entscheidet der/die Klassenlehrer/in.

In jedem Fall muss ein Antrag auf  Befreiung vom Unterricht schriftlich durch einen Sorgeberechtigten erfolgen.

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