Der Schulvorstand leitet ergänzend zur Gesamtkonferenz die Geschicke der Schule. Er besteht aus drei gewählten Lehrkräften und der Schulleitung sowie aus vier gewählten Elternvertretern. Die Elternvertreter werden zu Beginn eines neuen Schuljahres vom Schulelternrat für zwei Jahre gewählt. Grundsätzlich sind alle Eltern der Schule wählbar.