Den Schülern ist es untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu zählen alle Hieb- und Stoßwaffen oder Fallmesser etc. sowie gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) und jede Art von Feuerwerkskörpern.
Auch Spielzeugwaffen jeglicher Art sind in der Schule nicht erlaubt.